Gastaufnahmebedingungen der Ferienwohnung Steinhude / Fam. Schlicht |
§ 1 Abschluss des Gastaufnahmevertrages / Beherbergungsvertrages
Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.
Die Buchung kann telefonisch, schriftlich per Post oder über das Buchungsformular im Internet erfolgen. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden.
Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
§ 2 Leistungen, Preise und Bezahlung
Die von der "Ferienwohnung Steinhude" geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot in Verbindung mit den Angaben im Gastgeberverzeichnis, Prospekt bzw. Internet.
Die im Gastgeberverzeichnis, Prospekt bzw. Internet angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Mit der verbindlichen Buchung ist der vereinbarte Preis, einschließlich aller Nebenkosten, 14 Tage vor dem Tage der Anreise fällig, bei kurzfristigen Buchungen bis zum Tage der Anreise, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 3 Rücktritt
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Inhaber des Beherbergungsbetriebes erklärt ausnahmsweise seine Zustimmung.
Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten Preis zu zahlen. Die "Ferienwohnung Steinhude" rechnet jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch an.
Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf seinen Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der "Ferienwohnung Steinhude" ein geringerer Schaden entstanden ist.
Die Rücktritterklärung ist an "Ferienwohnung Steinhude" zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
§ 4 Nichtbereitstellen der Beherbergungsleistung
Die Nichtbereitstellung der Unterkunft begründet eine Schadensersatzpflicht der "Ferienwohnung Steinhude" dem Gast gegenüber.
§ 5 Mängel der Beherbergungsleistung
Die "Ferienwohnung Steinhude" haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber der "Ferienwohnung Steinhude" den Mangel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
§ 6 Haftung
Die vertragliche Haftung des Beherbergungsbetriebes für Schäden, die nicht Körperschäden sind und für die der Inhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Erfüllungsgehilfen verantwortlich sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruht.
Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theater- und Konzertbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
§ 7 Verjährung
Vertragliche Ansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag verjähren in zwei Jahren. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen einer Verjährung von drei Jahren.
§ 8 Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des Beherbergungsbetriebes der Sitz des Beherbergungsbetriebes vereinbart.
§ 9 Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Gastaufnahmevertrages oder der Gastaufnahmebedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.